Aktuelles BGH-Urteil zu Cookies wie gehabt!
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Am 28.05.2020 hat der BGH entschieden:
Cookie-Einwilligung auf der Internetseite muss AKTIV vom Nutzer gesetzt werden.
Erlaubt ist nicht:
- der Text: “Surfen Sie gern weiter”
- Banner mit der Information, dass Cookies gesetzt werden
- eine voreingestellte Checkbox
Jeder Nutzer muss selbst aktiv den Cookies zustimmen.
Jeder Webseitenbetreiber muss
über ein geeignetes Tool die
aktive Einwilligung der Nutzer für Cookies, Analysetools, Tracking etc. einholen.