Aktuelles BGH-Urteil zu Cookies wie gehabt!

Aktuelles BGH-Urteil zu Cookies
wie gehabt!

Am 28.05.2020 hat der BGH entschieden:
Cookie-Einwilligung auf der Internetseite muss AKTIV vom Nutzer gesetzt werden.

Erlaubt ist nicht:

  • der Text: “Surfen Sie gern weiter”
  • Banner mit der Information, dass Cookies gesetzt werden
  • eine voreingestellte Checkbox

Jeder Nutzer muss selbst aktiv den Cookies zustimmen.

 

Jeder Webseitenbetreiber muss
über ein geeignetes Tool die

aktive Einwilligung der Nutzer für Cookies, Analysetools, Tracking etc. einholen.