EuGH-Urteil – Facebook

Der EuGH hat am 05.06.2018 entschieden:

Als Betreiber einer Facebook-Seite – ob privat oder geschäftlich – ist man nach Urteil des EuGH vom 05.06.2018 mitverantwortlich
für Facebooks potentielle Datenschutzverstöße.

Nach dem EuGH-Urteil vom 05.06.2018 ist anzuraten, Facebookfanpages und auch private Facebookpages vorläufig zu deaktivieren, da sonst hohe Bußgelder anfallen können. 

Im Kern geht es um die Frage, ob auch Betreiber von Facebook-Fanpages oder privater Facebook-Seiten für Datenschutzverstöße, die durch Facebook begangen werden, verantwortlich sind.

Aus den o.g. Gründen und auch auf Anraten spezialisierter Rechtsberater ist lenbach-webdesign bis zur weiteren Klärung der Rechtslage nicht auf Facebook oder auf Plattformen anderer sozialen Medien zu erreichen. 


Um was geht es?

 

Herzliche Grüße

Sabine Lenbach