Abmahnnews
Welche Abmahnungen sind bisher bekannt?
Die ersten DSGVO-Abmahnungen sind da –
was ist passiert seit 25. Mai 2018
Fehlende Datenschutzerklärung
Gefordert wird die Beseitigung der Verstöße (Einstellen einer Datenschutzerklärung)
Abgabe einer Unterlassungserklärung
Übernahme der Kosten der Abmahnung
Vorgehensweise:
- Nicht ungeprüft eine Unterlassungserklärung abgeben
- Eine Datenschutzerklärung auf der Webseite einstellen
- Als Seitenbetreiber darauf achten, dass – unabhängig von der Datenschutzerklärung – nur „erlaubte” Tools und Plugins eingebunden werden
Abmahnung wegen der Einbindung von Google Fonts
Gefordert werden Beseitigung der Verstöße
Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die
Übernahme der Kosten der Abmahnung.
Vorgehensweise:
- Nutzen Sie Google Web Fonts nicht auf Ihren Seiten ohne Hinweis in der Datenschutzerklärung
Abmahnung – fehlerhafte Einbindung von Google Analytics
Fehlende IP-Anonymisierung
fehlende Opt-Out Möglichkeit
nicht erfolgte Erwähnung von Google Analytics in der Datenschutzerklärung
Vorgehensweise:
- Korrekte Einbindung von Goolge-Analytics auf der Seite umsetzen, Datenschutzerklärung anpassen
Erklärung: Google Analytics ist ein Dienst zur Analyse der Besucher, der Verweildauer auf einer Page. Ebenso ein Dienst für die Nutzung von Suchmaschinen. Aus diesen Daten können Werbekampagnen abgeleitet und eine Erfolgskontrolle durchgeführt werden. Der Dienst wird momentan von 50-80% aller Webseitebetreiber zur Datenauswertung benutzt.
Abmahnungen wegen Facebook like & share Buttons
Einbindung der Facebook-Plugins zum Teilen und liken auf Webseiten (Urteil vor LG Düsseldorf aus 2016).
Im Zuge der DSGVO hat sich die Kontrolle verstärkt und es kann von vermehrten Abmahnungen ausgegangen werden.
- Vorgehensweise:Datenschutzgerechte Tools – Sharing Tools nutzen
Unternehmensseiten nicht direkt verlinken
In der Datenschutzerklärung dementsprechende Hinweise platzieren.
Abmahnungen wegen fehlender SSL-Verschlüsselung
bei Bereitstellung von Eingabeformularen (z.B. Kontaktformularen)
Vorgehensweise:
- SSL-Verschlüsselung der Seite anbringen