DSGVO UMSETZUNG

DSGVO europaweit in Kraft getreten
ab 25. Mai 2018

 

Dies bedeutet eine intensive Umsetzung des Datenschutzes für alle Webseitenbetreiber in vielen Bereichen und akutell immer wieder Anpassungen an die sich ändernde Rechtslage.

Aber nicht nur die Webseite eines Unternehmens ist betroffen es gilt auch, sich z.B. bezüglich des Versands von Newslettern und z.B. dem Betreiben von Online-Shops genau zu informieren. Besonders betroffen sind ebenso die sozialen Medien und deren Präsentation auf der Webseite.

Wer auf Facebook & Co. (Instagram etc.) sein Unternehmen präsentiert muss sich ebenfalls nach der DSGVO richten und nach neustem Urteil des EuGH als Betreiber von Facebook-Seiten für Facebooks (potentielle) Datenschutzverstöße mithaften(EuGH, Urteil vom 05.06.2018, Az. C-210/16).

Wir setzen die DSGVO technisch um

Bestandteil unserer umfangreichen Leistungen im Bereich Webseitenerstellung und als Partner verschiedener spezialisierter IT-Anwaltskanzleien können wir unsere Kunden zeitnah bei der Umsetzung einer korrekten DSGVO-konformen Datenschutzerklärung, beim Thema Impressum sowie Formularpräsentation auf der Webseite mit anwaltschaftlich geprüften Inhalten unterstützen.

Das übernehmen wir für Sie

Wichtige Änderungen für Webseitenbetreiber:

  • SSL-Verschlüsselung
    der gesamten Webseite sofern für Webseitennutzer Dateneingaben über Formulare möglich sind – dies gilt auch für einfache Kontaktformulare (zu beachten ist, dass bei der Umstellung kein mixed-content entseht, dieser führt zu Fehlermeldungen bei Aufrufen der Webseite)
  • Anpassung des Kontaktformulars bzw. aller Eingabeformulare
    (Informationspflicht nach §13 Abs. 1 TMG)
  • Unterstützung zur Anpassung des Impressums
  • Unterstützung zur Anpassung der Datenschutzerkärung
  • Anpassung des Cookie-Hinweis gem. aktueller Diskussionslage
  • Anpassung der Share-Buttons von Facebook & Co (nach DSGVO)
  • Anpassung der Datenschutzerklärung für social media
  • Anpassung der Anordnung der Seitenfolge der gesamten Webseite
  • Anpassung von Newsletterformularen
  • Anpassung von Youtube-Links
  • Anpassung der auf der Webseite verwendeten Fotografien

Wichtige Änderungen für den Newsletterversand:

  • Technische Voraussetzung zur Beantragung eines Newsletters schaffen
  • Dokumentation der eingetragenen Benutzer sicherstellen
  • Anpassung des Newsletters an DSGVO-Grundlagen 

Häufige Fragen zur DSGVO

Ab Mai 2018 gilt die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Viele Webseitenbetreiber und Kunden fragen uns: Wie setze ich die Vorgaben der neuen DSGVO ohne großes Budget pünktlich und vollständig bis zum April 2018 um? Drohen wirklich neue Abmahnwelle und bis zu 20 Mio. Euro Bußgelder?

Die zahlreichen Änderungen, die die DSGVO mit sich bringt, treffen fast jeden Unternehmer, der im Internet präsent ist. Kleine Webseiten ebenso wie große Online Shops. In fast allen Bereichen des Datenschutzrechts gibt es Neuregelungen. Einige sind einfach umzusetzen, andere sind hingegen sehr komplex.

Unser DSGVO-Special hilft Ihnen dabei, einen Überblick über die Anforderungen der DSGVO zu erhalten und zeigt Ihnen, wie sich diese für Ihre Webseite umsetzen lassen.

Unternehmer haben zur Datenschutzgrundverordnung zahllose Fragen. Die Tops der häufigsten Fragen zur DSGVO sind:

1. Datenschutzerklärung
Benötigt jede Webseite eine neue Datenschutzerklärung? Wie kann ich eine DSGVO-konforme Datenschutzerklärung ohne großen Aufwand erstellen?

2. Verfahrensverzeichnis
Wer benötigt ein Verfahrensverzeichnis? Welche Inhalte (z. B: Prozesse auf meiner Webseite) gehören hinein?

  • digitale Lohnabrechnung
  • Analyse über Google Analytics
  • Friseure

3. Cookies und Tracking
Was ändert sich im Hinblick auf Cookies? Kann ich Tracking Tools wie Google-Analytics weiterhin nutzen?

4. Newsletter und Einwilligungen
Kann ich Newsletter weiterhin an Altkunden versenden? Wann sind alte Einwilligungen weiter wirksam?

5. Datenschutzbeauftragter
Wer benötigt in Zukunft einen Datenschutzbeauftragten? Kann die Position intern besetzt werden? Welche Qualifikationen muss der Datenschutzbeauftragte haben? Was ändert sich für den Datenschutzbeauftragten in seiner betrieblichen Position?

6. Auftragsdatenverarbeitung
Mit wem muss ein ADV-Vertrag geschlossen werden? Woher erhalte ich Muster für meine ADV-Verträge?

10. Bußgelder und Abmahnungen
Können Datenschutzverstöße abgemahnt werden? Drohen bei Verstößen künftig wirklich Bußgelder von bis zu 20 Mio. Euro?

Gern unterstützen wir Sie bei der DSGVOkonformen Gestaltung Ihrer Webseite bis zum Mai 2018 und helfen Ihnen dabei, teure Bußgelder zu vermeiden. Sprechen Sie uns bitte an.